Das Honorar für private Gutachten kann zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer frei vereinbart werden.

Die Höhe ist abhängig von der Art der Leistung, Zeitaufwand und Schwierigkeit des zu bewertenden Objektes.

Bei Bewertungen von z.B. Erbbaurechten, Nießbrauch- und Wohnungsrechten, Bewertungen für verschiedene Stichtage oder wenn die notwendigen Unterlagen erst durch den Sachverständigen beschafft oder angefertigt werden müssen, wie z. B. durch eine örtliche Aufmessung der baulichen Anlagen, ist ein erheblich höherer Aufwand notwendig , als für eine kurze und überschlägige Wertermittlung nach Vorlagen von Banken oder Versicherungen und dergleichen.

Es können auch pauschale Honorarvereinbarungen getroffen werden.

Grundsätzlich werden Nebenkosten (Fahrzeit und Fahrtkosten, Kosten für Kopien, Fotos, Auslagen etc. sowie gesetzliche Mehrwertsteuer etc.) gesondert (möglicherweise als zusätzliche Pauschale) berechnet.

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